Artikel : IFRS 18 und die Kostenoffenlegung im Umsatzkostenverfahren

Mit IFRS 18 rückt die Darstellung betrieblicher Aufwendungen in der externen Berichterstattung stärker in den Fokus.

Insbesondere Unternehmen, die ihre Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) oder in einer Mischform darstellen, stehen vor neuen Offenlegungsanforderungen: Künftig müssen Funktionsbereiche nach zentralen Kostenarten aufgegliedert werden. Die Herausforderung liegt dabei in der Herleitung dieser Angaben aus den Funktionskosten – insbesondere dort, wo interne Leistungsverrechnung die ursprüngliche Kostenarteninformation verdichtet oder verliert.

Lesen Sie in diesem Fachbeitrag der CFOaktuell, welche Anforderungen sich daraus konkret ergeben und wie Unternehmen die Ableitung der Kostenarteninformationen aus Funktionskosten praxisgerecht umsetzen können.

Riedl, V. / Santarossa-Preisler, D. / Schentler, P. 

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