Dennis Müllerschön
Cyberbedrohungen in der Europäischen Union nehmen zu. Cyberresilienz ist für Unternehmen also wichtiger denn je. 2023 ist die Network and Information Security Directive in Kraft getreten. Mit der EU-Richtlinie NIS-2 kommen verschärfte Sicherheitsanforderungen auf Unternehmen kritischer Wirtschaftsbereiche zu. Durch erweiterte Schwellenwerte und Geltungsbereiche sind in Deutschland rund 30.000 Unternehmen betroffen. Sie stehen vor der großen Aufgabe, Maßnahmen zur Stärkung ihrer Cyberresilienz zu ergreifen. Vorbehaltlich der Verabschiedung von Gesetzen in den Mitgliedstaaten wie dem deutschen NIS2-Umsetzungsgesetz, müssen Unternehmen diese Maßnahmen bereits 2024 umsetzen. Andernfalls drohen behördliche Eingriffe, Sanktionen und empfindliche Bußgelder. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei, den Anforderungen von NIS-2 gerecht zu werden.
Insbesondere Artikel 21 der NIS-2-Richtlinie nimmt Cybersicherheitsmaßnahmen in den Blick. Hier geht es um organisatorische Maßnahmen, etwa um das Risikomanagement und Informationssicherheitsrichtlinien in Ihrem Unternehmen. Operative Maßnahmen betreffen Ihren Umgang mit Zwischenfällen oder Sicherheitsschulungen. Aber auch technische Maßnahmen rücken in den Vordergrund: Wie geht Ihr Unternehmen zum Beispiel mit der Multi-Faktor-Authentifizierung und dem Thema Verschlüsselung um? Wir zeigen Ihnen gern, wie Sie die notwendigen Cybersicherheitsmaßnahmen konzipieren, umsetzen und prüfen.
Ziel unserer Teams ist es, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfüllt – und dabei auch noch möglichst effiziente und effektive Prozesse und Verfahren etabliert. Bei der NIS-2-Implementierung gehen wir in sechs klar definierten Schritten vor. Diese sind flexibel, sodass wir sie an Ihre geschäftlichen Anforderungen genau anpassen können. Unser ganzheitlicher und praxisnaher Ansatz berücksichtigt zudem die bestehenden Cybersecuritymaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Diese Themen gehen wir gern gemeinsam mit Ihnen an: