Andrea Kämmler-Burrak
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Taxonomie oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Regulatorische Anforderungen an Berichterstattung und Steuerung von Unternehmen nehmen zu. Sie lösen die historisch gewachsene Praxis, freiwillig ausgewählte Frameworks, wie GRI, DNK oder TCFD, anzuwenden, ab. Die Standardisierung von Berichtsinhalten, -strukturen und -prozessen soll die Vergleichbarkeit und Qualität der veröffentlichten Informationen erhöhen. Deshalb werden diese Inhalte auch Prüfungsbestandteil im Rahmen der Lageberichterstattung. Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie, Regularien sicher zu erfüllen.
Berichtsstandards, Frameworks und Ratings, die eine Nachhaltigkeitsperformance abbilden, gewinnen im Vergleich zu ihren rein finanziellen Counterparts an Bedeutung. In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben sich verschiedene freiwillige Initiativen und verpflichtende Standards entwickelt. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten in jeder Nachhaltigkeitsdimension (Ecological, Social und Governance) transparent zu machen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine praxisnahe Umsetzung von verpflichtenden Standards und die gezielte Auswahl freiwilliger Frameworks oder Ratings am wirksamsten ist. Dabei sind Aufwand und Nutzen stets im Blick zu behalten. Unsere Expertinnen und Experten begleiten Sie in den folgenden Bereichen:
EU-Taxonomie und CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sind ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eine Vielzahl verpflichtender qualitativer und quantitativer Berichtsinhalte sowie die avisierte Prüfungspflicht lassen die Anforderungen an die Qualität der offenzulegenden Informationen deutlich steigen. Damit diese mehr als nur den Berichterstattungszweck erfüllen, unterstützen wir Sie mit bewährten Ansätzen dabei, die Inhalte des Nachhaltigkeits-Reportings als wertvollen Bestandteil in der Steuerung zu verankern:
Auch mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommen auf deutsche und in Deutschland ansässige Unternehmen neue regulatorische Anforderungen zu. Bereits ab dem Geschäftsjahr 2023 sind deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette zu erfüllen und darüber zu berichten. Durch die Überwachung von Verstößen in Bezug auf Zwangsarbeit, unfaire Arbeitsbedingungen, Diskriminierung und Umweltschäden soll die Menschenrechtssituation in der gesamten Wertschöpfungskette verbessert werden. Um den Sorgfaltspflichten gerecht zu werden, ist eine Verzahnung mit der internen Nachhaltigkeitssteuerung und dem ESG-Risk-Management sinnvoll. Die zentralen Anforderungen des LkSG sind:
Um auch im Jahr 2023 erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen nicht nur ökonomische, sondern auch ESG-Faktoren managen. So stellt beispielsweise die CO2-Bepreisung einen nachhaltigen Kostenfaktor dar, der direkte GuV-Implikationen hat. In einem ganzheitlichen Risikomanagementansatz nimmt das Thema Nachhaltigkeit daher eine zentrale Rolle ein. Um ESG-Risiken zu steuern, haben wir den ESG Impact Analyzer entwickelt: Damit haben Sie eine aktuelle Risikosicht auf ESG-Trendentwicklungen und können Rendite-Risiko-Profile ableiten. Der ESG Impact Analyzer basiert auf diesen acht Schritten: