Nachhaltigkeit & Regulatorik

Im ESG-Standard-Dschungel
den richtigen Fokus setzen
– und nachhaltig profitieren

Regulatorik ist kein Selbstzweck. Sie zielt langfristig auf eine Verhaltensänderung der Marktakteure ab – im Fall von ESG-Vorgaben auf eine Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Regulatorische sowie ökonomische und gesellschaftliche Anforderungen in puncto Nachhaltigkeit verschärfen sich, nicht nur innerhalb der EU. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dadurch schon bald auf einer Stufe mit der Finanzberichterstattung stehen, das ist vom Gesetzgeber auch gewollt. Finanzielle und nichtfinanzielle Daten müssen dazu miteinander verknüpft werden, was ein enormes Potenzial für die Unternehmensentwicklung bietet – wenn eine ganzheitliche Strategie dahinter liegt.

Pflicht-Standards, auf die es wirklich ankommt

Auf europäischer Ebene bildet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) derzeit das zentrale verpflichtende Rahmenwerk. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 die darin definierten Anforderungen erfüllen. Auch große nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen müssen kurz danach „ran“ und erstmalig für 2025 beziehungsweise 2026 die neuen Anforderungen berücksichtigen. Allein in Deutschland erhöht sich der Anwenderkreis von 500 im ersten „Durchgang“ auf etwa 15.000 Unternehmen. Doch fast zwei von fünf Unternehmen haben sich noch nicht mit der Vorbereitung beschäftigt, wie die aktuelle Horváth-Studie zum Status quo der Nachhaltigkeitstransformation zeigt. Das gleiche Bild zeigt sich europaweit. 

Weiteres relevantes verpflichtendes Regelwerk ist die seit 2021 geltende EU-Taxonomie, ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, das dem gleichen Anwenderkreis wie bei der CSRD entspricht. Perspektivisch werden die darin enthaltenen Anforderungen der EU-Taxonomie in die CSRD überführt werden. Parallel werden auf internationaler Ebene durch das unabhängige International Sustainability Standards Board (ISSB), ein Ableger der International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS), weitere Nachhaltigkeitsstandards unter dem Namen IFRS S1 und IFRS S2 erarbeitet. Der Fokus liegt hier auf klimabezogene Offenlegungen. Inwieweit diese neuen internationalen Standards mit bestehenden verknüpft werden können, ist noch nicht abzusehen.