Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Sorgfaltspflichten entlang von Lieferketten zeitnah erfüllen

Mit der Verabschiedung des Gesetzes „über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ – kurz: Lieferkettengesetz oder LkSG – kommen neue Herausforderungen auf deutsche und in Deutschland ansässige internationale Unternehmen zu. Firmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden müssen ab 2023 – für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gilt das Gesetz ab 2024 – Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette erfüllen, um die Rechte von betroffenen Menschen in diesen Lieferketten zu stärken. Zu den Sorgfaltspflichten zählen unter anderem das Aufsetzen eines Risikomanagements, mindestens eine jährliche Risikoanalyse oder das Festlegen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Zusätzlich müssen Unternehmen regelmäßig Berichte vorlegen und eine Grundsatzerklärung über die Menschenrechte abgeben. Unsere Expertinnen und Experten begleiten Sie dabei, dass Ihr Unternehmen das Lieferkettengesetz ab dem 1. Januar 2023 bzw. ab dem 1. Januar 2024 erfüllt.

Sorgfaltspflichten

Verstöße gegen das Lieferkettengesetz vermeiden

Der Fokus des Lieferkettengesetzes liegt neben dem Geschäftsbereich Ihres Unternehmens im In- und Ausland auf den unmittelbaren Zulieferern (Tier-1) und situativ auch auf den mittelbaren Zulieferern (Tier 2-n). Das Gesetz überwacht vielfältige direkte und indirekte Verstöße wie:

  • Zwangs- und Kinderarbeit
  • unfaire bzw. unsichere Arbeitsbedingungen
  • Diskriminierung und Verstöße gegen die Gleichbehandlung
  • Schädigungen der Umwelt, die sich indirekt auf den Menschen auswirken

Durch die Vielzahl an Zulieferern und die fachliche Weite der Sorgfaltspflichten stehen Unternehmen vor der großen Aufgabe, Konformität mit dem LkSG herzustellen. Unsere Expertinnen und Experten schaffen Transparenz und schärfen den Blick für mögliche Verstöße entlang Ihrer Lieferkette.

Lieferketten-Compliance

LkSG-Anforderungen zielgerichtet und effizient umsetzen

Im Rahmen der Umsetzung des LkSG starten unsere Beraterinnen und Berater mit einem Assessment des Status quo Ihres Unternehmens. Wir nehmen zum Beispiel bestehende Nachhaltigkeitsinitiativen in Compliance und Einkauf auf oder führen eine übergeordnete Risikoidentifikation – etwa auf Basis der Lieferanten-Herkunftsländer oder Warengruppen – durch. In der darauffolgenden Gap-Analyse klären unsere Expertinnen und Experten die Lücken des Status quo zum LkSG-Zielniveau, priorisieren sie nach Relevanz und definieren gemeinsam mit Ihnen das Zielbild. Hier kann Ihr Unternehmen das Gesetz auf unterschiedliche Art und Weise angehen: von pragmatischer Erfüllung bis hin zu einem vollumfänglichen Risikoansatz. Auf Basis des Zielbildes bestimmt unser Team den Implementierungsplan und terminiert Meilensteine, sodass Sie bis zum 1. Januar 2023 bzw. bis zum 1. Januar 2024 Konformität mit den Anforderungen des LkSG hergestellt haben.

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