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EU-Taxonomie: FAQs und erste konkrete Empfehlungen für Unternehmen

Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2021 in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, stehen derzeit vor der Herausforderung, diese neuen Berichtsanforderungen adäquat und zeitgerecht umzusetzen. Die Taxonomie-Verordnung sowie die veröffentlichten delegierten Rechtsakte lassen hierbei viel Interpretationsspielraum und sind auslegungsbedürftig. Auch konnten in der kurzen Zeit bis zur Erstanwendung noch keine Branchenmeinungen oder Standards entwickelt werden.

Vor diesem Hintergrund wurden hohe Erwartungen an die "Platform on Sustainable Finance" der EU-Kommission gestellt, um mehr Klarheit und Orientierungshilfe zu liefern. In den im Dezember 2021 und Februar 2022 veröffentlichten FAQs zum delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung werden allgemeine Fragen zur Taxonomie, dem Verhältnis zu anderen Regularien (i.W. CSRD) sowie spezifische Fragestellen für Nicht-Finanzunternehmen, Finanzunternehmen, Vermögensverwalter, Versicherungen und Kreditinstitute sowie den Fremdkapitalmarkt beantwortet. Die insgesamt 55 veröffentlichten Fragen und Antworten stellen Auslegungshinweise dar, die jedoch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Leider schaffen diese nicht für alle Fragen vollständige Klarheit und eröffnen zudem erneut Auslegungsspielräume. Die FAQs sind unter den untenstehenden Links zu finden.

Aus den veröffentlichten Antworten lassen sich aus unserer Sicht erste konkrete Empfehlungen für Unternehmen ableiten:

  1. Für das Geschäftsjahr 2021 können die KPIs entweder als Grafik, in Tabellenform (bspw. in Anlehnung an den ab 2022 zu verwendenden Meldebogen) oder als Kombination veröffentlicht werden. Wir empfehlen, eine für Ihr Unternehmen und Ihre Adressaten geeignete Form der Veröffentlichung zu wählen.

  2. Für die Berichtsadressaten ist es vor dem Hintergrund eines besseren Verständnisses hilfreich, wenn Sie freiwillig neben den als Minimum vorgegebenen prozentualen Angaben auch absolute monetäre Angaben veröffentlichen.

  3. Eine Überleitung der EU-Taxonomie-Angaben (insb. Umsatz und CapEx) zu Ihrem Finanzreporting ist einerseits für die Wirtschaftsprüfer erforderlich, kann andererseits bei Aufnahme in den weiteren Angaben auch den Leserinnen und Lesern ein besseres Verständnis für die Interpretation der EU-Taxonomie-Kennzahlen ermöglichen.

  4. Sofern ergänzende Informationen notwendig oder sinnvoll sind, empfehlen wir die verpflichtenden Angaben um freiwillige Angaben zu ergänzen – achten Sie jedoch darauf, dass diese nicht im Widerspruch zu den Pflichtangaben stehen und nicht prominenter als diese dargestellt werden.

  5. Die vorgenommene Einschätzung der Taxonomiefähigkeit von Aktivitäten sollten Sie vor dem Hintergrund der neuen Klarstellungen in Bezug auf Wirtschaftsaktivitäten und Wertketten betrachten – auch wenn die FAQs hierbei Interpretationsspielraum lassen.

Mit Spannung ist nun abzuwarten, wie die Berichtspflichten der EU-Taxonomie für das Geschäftsjahr 2021 branchenübergreifend umgesetzt werden. Hieraus lassen sich weitere wichtige Erkenntnisse gewinnen. Neue Hinweise und Erläuterungen werden sicherlich in den nächsten Monaten folgen – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Die von der "Platform on Sustainable Finance" der EU-Kommission veröffentlichten FAQs finden Sie hier:

FAQs Teil 1 - Dezember 2021
FAQs Teil 2 - Februar 2022

Dombrowski, L. / Hirnschall, T. / Kämmler-Burrak, A. / Vortkamp, S.